Ein gutes Entlassmanagement liegt sowohl im Interesse der Patienten als auch im wirtschaftlichen Interesse des Krankenhauses. Mit der Gesundheitsreform 2007 gehört das Versorgungsmanagement zu den Aufgaben des Krankenhauses (§ 11, Abs. 4 SGB V).
Ein wichtiger Teil der Tätigkeit des Kliniksozialdienstes ist es, die Entlassung der Patienten zu planen und zu koordinieren und dabei neben der gesundheitlichen Situation auch seine soziale, berufliche und wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen.
Das Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg definiert den gesetzlichen Auftrag des Sozialdienstes in § 31 wie folgt: Der soziale Krankenhausdienst hat die Aufgabe, den Patienten und seine Angehörigen sozial zu beraten und zu betreuen, insbesondere wegen der Hilfen, die während des Aufenthaltes im Krankenhaus und nach der Entlassung geboten sind.
Der soziale Krankenhausdienst sorgt dafür, dass nach der Entlassung des Patienten die zu seiner Pflege, Nachsorge und Rehabilitation notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden.
Der Kliniksozialdienst im Nierenzentrum ist Teil eines multidisziplinären Teams. Die Sozialarbeiterinnen organisieren und koordinieren in Kooperation mit der Pflege und den Ärzten, die Übergänge zwischen den unterschiedlichen Versorgungsbereichen (stationär, ambulant, Rehabilitation, Pflege, weitere Versorgung). Sie informieren und beraten Patienten und ihre Angehörigen über die Möglichkeiten nachstationärer Versorgung, leiten notwendige Maßnahmen ein und klären Kostenübernahmen.
Die Sozialarbeiterinnen fungieren als Schnittstelle zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen, den behandelnden Berufsgruppen im Krankenhaus, kooperierenden Einrichtungen außerhalb der Klinik und Kostenträgern.
Das Entlassmanagement des Kliniksozialdienstes basiert auf einer ganzheitlichen Sichtweise, inhaltlich definierten Qualitätsstandards und berufsethischen Prinzipien.
Der Kliniksozialdienst orientiert sich an einer Vielzahl von Methoden, wie klientenzentrierte, systemische und lösungsorientierte Beratung und Krisenintervention. Die Inhalte der Beratung ergeben sich aus der Krankheits- und der individuellen Lebenssituation des Patienten, seinem Versorgungs- und Rehabilitationsbedarf und seinen persönlichen, familiären, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen.
Ziel ist es, jedem Patienten unter Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes, der Freiwilligkeit und der Wahlfreiheit die Versorgungsform zu ermöglichen, die seine Wünsche am meisten berücksichtigt und seinen Hilfebedarf am besten abdeckt.
Kliniksozialarbeit leistet damit in Ergänzung zur medizinischen Behandlung und der pflegerischen Versorgung einen wichtigen Beitrag in der Gesamtbehandlung des Patienten im Krankenhaus.
Beim Entlassmanagement fließen die Informationen aller beteiligten Berufsgruppen zusammen. Die Vorbereitung der Entlassung erfolgt multidisziplinär und orientiert sich an der Notwendigkeit des Einzelfalles. Voraussetzungen einer gelingenden Prozesskoordination sind Schnittstellenkompetenz, Kenntnis der Versorgungssysteme und der Kompetenz, erforderliche Interventionen umzusetzen. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können aufgrund ihrer Qualifizierung für Patienten mit umfassendem Versorgungsbedarf in schwierigen Lebenssituationen die Koordinierung der nachstationären Versorgung übernehmen.
Entlassmanagement, ist ein konzeptionelles, professionelles Vorgehen der Sozialen Arbeit im Krankenhaus mit dem Ziel, gemeinsam mit Patienten und Angehörigen unter Einbeziehung aller am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen einen tragfähigen nachstationären Versorgungsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
Für ein kompetentes Entlassmanagement müssen in die Planung einbezogen werden:
Entlassmanagement: Die Erläuterungen zur Umsetzung unseres Konzeptes gibt es hier auch online zum Download!
Oberarzt
Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin