Wartelisten Information zur Corona-Schutzimpfung

Organtransplantierte Patient*innen und Patient*innen auf den Wartelisten

Liebe Patientinnen und Patienten,
in den vergangenen Tagen erreichen uns zahlreiche Anfragen von Organtransplantierten Patienten bezüglich der Schutzimpfung gegen COVID-19. Mit dieser Information möchten wir Ihnen die wichtigsten Fakten und Empfehlungen an die Hand geben.

In der Coronavirus-Impfverordnung vom 08.02.21 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Reihenfolge für die Impfung von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen erstellt. Diese Verordnung beruht auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Demnach gehören organtransplantierte Patient*innen zur zweiten Prioritätsgruppe („hohe Priorität“). Patient*innen auf der Warteliste für eine Organtransplantation werden in der Impfverordnung zwar nicht explizit erwähnt, sollten aber nach internationalen Empfehlungen wie Patienten nach Organtransplantation mit „hoher Priorität“ geimpft werden. Bislang haben die Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca eine Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erhalten. Mit der Zulassung weiterer Impfstoffe wird im Laufe des Jahres gerechnet.

Weltweit wurden bereits die Daten von Impfungen von mehreren 100.000 Patient*innen ausgewertet, sodass eine gute Datenlage bezüglich der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe vorliegen. In den bisher veröffentlichten klinischen Studien haben keine Patient*innen nach Organtransplantation teilgenommen. Die Empfehlungen für Patienten nach Organtransplantation basieren deshalb vor allem auf unseren umfangreichen Erfahrungen mit bereits etablierten Impfungen (z.B. der Grippeschutzimpfung). Daher empfehlen wir ausdrücklich angesichts der Gefahren einer schweren COVID-19-Erkrankung und den positiven Erfahrungen mit anderen Impfungen (z.B. Grippeschutzimpfung) eine COVID-19-Impfung für alle Transplantierte und Patient*innen auf der Warteliste aus! Sie gilt aktuell für jeden in Deutschland zugelassenen Impfstoff.

Für die Vereinbarung eines Impftermins müssen sich alle Patient*innen in den vor Ort zuständigen Impfzentren anmelden. Sollte sich an diesem Verfahren etwas ändern, werden wir Sie umgehend informieren.

Für die Registrierung benötigen Sie neben Unterlagen zur persönlichen Identifikation eine Bescheinigung der Transplantation oder Ihrer Listung für eine Organtransplantation.

Diese kann über den Hausarzt, einen niedergelassenen Spezialisten oder direkt beim Transplantationszentrum angefordert werden.

Sollten Sie keinen entsprechenden Nachweis Ihrer Transplantation oder Ihrer Listung im Transplantationszentrum Heidelberg haben oder sonstige Fragen aufkommen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Transplantations-Ambulanz.

Wir stellen Ihnen hier den aktuellen, wissenschaftlich begründeten Stand der medizinischen Entwicklung in der Pandemie-Situation in Deutschland dar.

Diese Empfehlungen können sich ggf. aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse oder politischer Vorgaben ändern. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Aktualisierung.

Heidelberg, den 25.02.2021 Ihr Transplantationszentrum Heidelberg
und
Heidelberg, den 01.03.2021 Ihr Nierenzentrum Heidelberg

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